Innenministerin Lange kündigt an - Verfassungsschutz-Gutachten zur Brandenburger AfD soll veröffentlicht werden

Do 08.05.25 | 20:11 Uhr
Archivbild: Katrin Lange SPD spricht während einer Pressekonferenz. (Quelle: imago images/Müller)
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Audio: Antenne Brandenburg | 09.05.2025 | Nico Hecht | Bild: www.imago-images.de

Das AfD-Gutachten des Brandenburger Verfassungsschutzes soll publiziert werden. Es ist Grundlage dafür, dass die AfD als "gesichert extremistische Bestrebung" eingestuft wurde. Zunächst aber soll das Papier auf den Schutz von Geheimnissen geprüft werden.

Im Streit um die Entlassung des Verfassungsschutz-Chefs Jörg Müller hat Innenministerin Katrin Lange (SPD) angekündigt, das Gutachten des Verfassungsschutzes zu veröffentlichen. Es ist die Grundlage dafür, dass Verfassungsschutz-Chef Müller die AfD am 14. April als "gesichert extremistische Bestrebung" eingestuft hatte.

Die 142 Seiten würden jetzt auf geheimdienstliche Informationen geprüft, die weiter geheimgehalten werden müssten und sollen dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Weiter Unklarheit über den genauen Vorgang der Enlassung Müllers

Unklarheit herrscht nach wie vor über den genauen Vorgang, der zu Müllers Entlassung am Dienstag führte. Nach Langes Darstellung im Innenausschuss habe sie von der Hochstufung der AfD durch Müller erst am Montag (5. Mai) erfahren. Allerdings räumte sie auch ein, dass sie generell über das Vorhaben bereits vorher informiert gewesen war.

CDU-Innenpolitiker Rainer Genilke teilte am Donnerstag mit, dass er zu dem Vorgang Akteneinsicht beantragt habe. Sein Ziel sei es, Transparenz darüber herzustellen, wann die Ministerin über die Hochstufung Bescheid wusste. Genilke stützt sich dabei auch auf einen Pressebericht der "Welt", dass die Ministerin bereits vor dem 5. Mai im Bilde gewesen sei. Auch rbb24 hatte darüber berichtet.

Aus der bisherigen Presseberichterstattung lässt sich außerdem der Vorwurf entnehmen, die Innenministerin habe die Hochstufung verhindern wollen. Aus Ministeriumskreisen wurde diese Annahme am Donnerstag zurückgewiesen. Dort heißt es, die Ministerin habe Müller im Gespräch am 14. April lediglich mitgeteilt, dass man mit einer Hochstufung in Brandenburg auf die Entscheidung auf Bundesebene warten wolle. Es sei nicht darum gegangen, eine Hochstufung zu verhindern.

Ebenfalls am 14. April habe Müller dann die Hochstufung vorgenommen, die Ministerin aber nicht über seine Entscheidung informiert. Laut einer Dienstanweisung, die Müller das Recht gab, diese Hochstufung eigenverantwortlich vorzunehmen, hätte er die Hausleitung darüber informieren müssen. Aus Ministeriumskreisen heißt es, dass Müller das nicht unverzüglich getan habe, sei der Vertrauensbruch, der zu seiner Entlassung geführt habe.

Debatte um Landesverband-Einstufung nach Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes

Neben der Debatte um die Bekanntgabe der AfD-Einstufung durch das Landesamt für Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" wird derzeit zudem gestritten um den Umgang mit dieser Einstufung. Denn: Am Donnerstag hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz zugesagt, die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" zu bezeichnen [tagesschau.de]. Auch die Pressemitteilung zur Hochstufung der AfD war im Zuge dessen von der Internetseite des Verfassungsschutzes gelöscht worden.

Der AfD-Landesvorsitzende in Brandenburg, Rene Springer, fordert im Zuge dieser Entscheidung nun auch die Rücknahme der Einstufung des Landesverbandes als "gesichert rechtsextrem" durch den Brandenburger Verfassungsschutz. Die von Innenministerin Lange bekannt gemachte Einstufung müsse "unverzüglich zurückgenommen werden".

Sendung: rbb24 Inforadio, 8.5.2025, 19 Uhr

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