Brandenburger Landtag - Kontrollgremium kritisiert frühere Innenministerin und stützt Verfassungsschutz

Mi. 21.05.25 | 12:22 Uhr
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Symbolbild:Brandenburger Landtag.(Quelle:picture alliance/Joko)
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Video: rbb24 | 21.05.2025 | Bild: picture alliance/Joko

Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Brandenburger Landtages hat die ehemalige Innenministerin Katrin Lange (SPD) in einem außergewöhnlichen Vorgang für unzulängliche Informationen am Mittwoch öffentlich kritisiert.

Laut Gesetz dürfen Mitglieder der PKK üblicherweise nicht öffentlich über die Inhalte der PKK berichten. In einer Pressemitteilung hieß es nun, die Kommission sei durch Lange über die Neubewertung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und die dafür zugrundeliegenden Erkenntnisse nicht informiert worden.

Außerdem folgt das Gremium den Darstellungen des Verfassungsschutzes bezüglich der Einstufung der AfD als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung. Die Kommission sehe die Einstufung als gerechtfertigt an. "Der Verfassungsschutz Brandenburg gelangt (...) nachvollziehbar und juristisch schlüssig zu dem Ergebnis einer Einstufung des AfD-Landesverbandes als erwiesen extremistischen Bestrebung".

Die AfD klagt mittlerweile gegen die Hochstufung und fordert eine Veröffentlichung des Gutachtens, das der Hochstufung zugrunde liegt. Auch SPD, CDU und BSW im Landtag fordern mindestens eine Teilveröffentlichung.

Umfangreiche Belegsammlung zur Einstufung

Am Dienstagnachmittag hatte sich die Kommission in einer Sitzung einen sogenannten Einstufungsvermerk des Verfassungsschutzes durch Mitarbeiter des Innenministeriums vorlegen lassen. Die Einschätzung mitsamt einer umfangreichen Belegsammlung war Grundlage für die Entscheidung, die AfD hochzustufen. Zu der Sitzung eingeladen waren unter anderem der Staatssekretär im Innenministerium, Frank Stolper, sowie der ehemalige Leiter des Verfassungsschutzes, Jörg Müller.

Müller war am 5. Mai überraschend von Lange entlassen worden. Lange gab an, unzureichend über die Neubewertung der AfD informiert worden zu sein. Auch Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, er fühle sich durch den Leiter des Verfassungsschutzes "getäuscht". An Langes Darstellung des Ablaufs wurden erhebliche Zweifel laut sowie massive Kritik - auch aus der eigenen Partei. Am Freitag vergangener Woche trat Lange als Innenministerin zurück. Überparteilich wurden im Nachgang Forderungen laut, den entlassenen Verfassungsschutzchef Müller wieder als Abteilungsleiter einzusetzen.

PKK regt Novelle des Verfasssungsschutzgesetzes an

In der Mitteilung der PKK regen die Mitglieder eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes an, um die Abläufe im Innenministerium neu zu regeln. Damit solle "jedem Anschein einer politisch motivierten Erkenntnisgewinnung" durch die Abteilung Verfassungsschutz entgegengewirkt werden.

Es war die vorerst letzte reguläre Sitzung der PKK in dieser Besetzung. Bis zu einer Neuwahl setzt sich die Kommission aus vier Mitgliedern des alten Landtages zusammen, von denen mit dem Vorsitzenden Uwe Adler (SPD) nur noch eines im Landtag vertreten ist. Weitere Mitglieder sind Marie Schäffer (Bü´90/Grüne), die ehemalige Linken-Politikerin Marlen Block und Matthias Steffke (BVB/Freie Wähler). Nicht mehr vertreten ist der CDU-Politiker Björn Lakenmacher.

Die PKK kontrolliert als parlamentarisches Gremium die Arbeit des Verfassungsschutzes und hat dafür weitreichende Befugnisse. Sie tagt geheim in einem abhörsicheren Raum im Landtag. Grundlage für die Arbeit ist das Verfassungsschutzgesetz, das die Landesregierung verpflichtet, die PKK umfassend über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes zu informieren. Der Landtag will am Donnerstag über eine Neubesetzung der PKK und ihre Verkleinerung abstimmen.

Sendung: rbb24, 21.05.2025, 16:00 Uhr

Kommentar

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42 Kommentare

  1. 42.

    Die Staatsanwaltschaften unterstehen weisungsgebunden den Justizministerien, in sofern sind zumindest diese nicht unabhängig.

  2. 41.

    Interessanter Beitrag. Sie sprechen unseren Strafverfolgungsbehörden die Unabhängigkeit ab. Schwadronieren sogar von einer rechten Gesinnung bei der Staatsanwaltschaft. Hier sollte der RBB sogar überlegen ob solche, im Grunde seitenverkehrten Reichsbürgeräußerungen nicht der VS meldepflichtig sind. Oder ist der etwa auf dem linken Auge blind? Selten so einen Unsinn gelesen

  3. 40.

    Interessanter Beitrag. Sie sprechen unseren Strafverfolgungsbehörden die Unabhängigkeit ab. Schwadronieren sogar von einer rechten Gesinnung bei der Staatsanwaltschaft. Hier sollte der RBB sogar überlegen ob solche, im Grunde seitenverkehrten Reichsbürgeräußerungen nicht der VS meldepflichtig sind. Oder ist der etwa auf dem linken Auge blind? Selten so einen Unsinn gelesen

  4. 39.

    Der Verfassungsschutz ist eine Meinungsaentur. Nichts anderes wurde bisher gerichtlich festgestellt. Auch dem VS steht eine freie Meinung zu. Daher ist Ihr Satz "Wer Fakten zu Meinungen degradiert, erkennt unsere Staatsorgane nicht an." in allen Punkten kompletter Unsinn. Sachbezogene Fakten werden durch Gerichte erschaffen. Im Übrigen ist die PKK politisch besetzt - daher ist die Kritik an Frau Lange eine politische und keine inhaltliche. Der Schaden durch den politischen Mißbrauch des VS ist für unsere Demokratie jetzt schon größer als damals mit dem Radikalenerlaß.

  5. 38.

    Ihr Beitrag wirkt schon belehrend. Peonlich nur das Sie hier letztlich kompletten Unsinn verbreiten. sie verwechseln tatsächlich Verfassungsschutz und Bundesverfassungsgericht. Daher sind alles nur Meinungen und nicht wie Sie behaupten Fakten. Das ist schon peinlich wenn man belehrt und selber die Unterschiede nicht kennt. Gerichte urteilen über Meinungen und deren Indizien für deren Richtigkeit. Erst wenn das Gericht dieses in einer Entscheidung bejaht, werden es Fakten. Im Übrigen wurden die Klagen der AFD gegen die Einstufungen vom Verwaltungsgericht zurückgeweisen weil dem Verfassungschutz eine Meinung zusteht. Bis heute gibt es kein Urteil dasden Inhalt der Berichte zu Fakten erhebt.

  6. 37.

    Sie verniedlichen den Verfassungsschutz zur Meinungsagentur. Laut Bundesverfassungsschutzgesetz ist es seine Aufgabe, Einstufungen als extremistisch vorzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht kann nur prüfen, ob diese Einstufung (der AfD als gesichert rechtsextrem) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wer Fakten zu Meinungen degradiert, erkennt unsere Staatsorgane nicht an.

  7. 36.

    Das Ergebnis von zuviel Trägheit in der Gesellschaft, in den Schulen, Elternhäusern, on der Politik! Auch die Brandenburger SPD hat wieder mal verpennt die Nazistrukturen ftühzeitig zu bekämpfen. Die Neonazis werden immer jünger und unterstützt von brandenburger Afd-Eliten, wie Berndt, Holoch u.a. Jetzt muß radikaler geantwortet werden.

  8. 35.

    Das beschreiben Sie richtig. Es ist die politische Einflussnahme von MP Lausitz auf die Staatsanwaltschaften. Die sind in Brandenburg nahezu bekennend auf dem rechten Auge blind und lachen sich über die ersten Worte im Jura Studium: „die StA in Deutschland ist die unabhängigste Behörde der Welt“ schlapp. Es ist vielmehr sehr einfach Kinder, die Angst um ihre Zukunft haben als Kriminelle Vereinigung (Strafrechtlich ein Widerspruch in sich) zu verfolgen und gleichzeitig Reichsbürger und AfD in kommunalen Parlamenten und Finanzämtern Umsturzphantasien ausleben zu lassen.

  9. 34.

    Die Verniedlichung von Terrorismus kennt bei den Rechtsextremen keine Grenzen. Dagegen ist es unerträglich wenn sich jemand auf die Straße klebt und zumutbar wenn das illegal mit einem Traktor bewerkstelligt wird.

  10. 33.

    In "Fällen von besonderer Bedeutung" war die Ministerin bzw. der Minister sowie die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) zu informieren, anschließend auch die Öffentlichkeit.
    Hat der ehemalige Verfassungsschutz-Chef Jörg Müller die PKK und die Öffentlichkeit informiert?

    14. April 2025
    Er "schlusszeichnete" den Vorgang, stufte damit die AfD also zur extremistischen Bestrebung hoch. Eine schriftliche Information an die Ministerin darüber, dass diese Entscheidung getroffen wurde, soll aber nicht erfolgt sein.

    17. April 2025
    Aus der Abteilung Verfassungsschutz wird an das Ministerinnenbüro ein sogenannter Sprechzettel geschickt. Auf dem Sprechzettel (Formulierungsvorschlag!) ist bereits eine Hochstufung der AfD vermerkt.
    So wird in Brandenburg in "Fällen von besonderer Bedeutung" kommuniziert, interessant.

    5. Mai 2025
    Aus Ministeriumskreisen heißt es, erst jetzt liege der Ministerin der vollständige Vorgang vor.

  11. 32.

    Dass in den Rechtsaußen und rechtsextremen „Alternativmedien“ und Telegramkanälen nicht nur das Recherchezentrum Correctiv als Instrument der Regierung dargestellt wird, sondern auch die Demonstrierenden. Der Untersuchung zufolge werden die Demos als „vom Staat orchestriert“ verunglimpft, auch die Teilnehmerzahl wird infrage gestellt, u.a. mit der Absicht „von der eigenen Verantwortlichkeit sowie dem eigentlichen Ursprung der Demos gegen rechts“ abzulenken,

  12. 30.

    Welcher Name ? Das ist ein Ausspruch, Naja halt. Wenn Ihnen meine Meinung nicht gefällt, dann lesen Sie diese einfach nicht.

  13. 29.

    Welche Frauennamen - kann es sein, dass alles, was Ihnen nicht passt, niedergemacht wird, mit immer den selben Floskeln?

    "rechtsextreme Propaganda" - ist die beliebteste, denn wenn man keine Argumente hat, dann helfen nur Verbote!

  14. 28.

    Sie verbreiten hier unentwegt rechtsextreme Propaganda, bevorzugt unter Frauennamen. Meinen sie das merke man nicht?

  15. 25.

    Das ist der Fehler des Systems, die erste Wahl vom Wähler her ist demokratisch, aber alles, was die Gewählten im Anschluss machen, ist Interessengeleitet. Weil man das weiß, werden in den USA alle wichtigen Stellen vom Wähler gewählt, sogar der Dorfsheriff.

  16. 24.

    Die einzige Instanz, die die AfD wirklich als rechtsextrem brandmarken darf, ist das Bundesverfassungsgericht. Was der VS sagt, ist eine rein interne Behördeneinschätzung und hat keinen Anspruch auf Richtigkeit. Ob man die AfD als rechtsextrem ansieht oder nicht, unterliegt freilich der persönlichen Meinungsfreiheit. Nur hat der Staat dieses Grundrecht gar nicht. Er ist zur Neutralität verpflichtet und Behörden, inkl. VS, vertreten den Staat als Exekutive. Wenn man tatsächlich von der Extremität überzeugt wäre, müsste zwingend auch ein Verbotsverfahren angestoßen werden. Alles andere wäre grob fahrlässig. Eben dieses würde aber momentan gnadenlos scheitern, weil es schlicht keine juristisch anerkannten Beweise gibt. Insofern zerstören die VS-Ämter tatsächlich ihr letztes Stück Glaubwürdigkeit.

  17. 23.

    "und die werden von Youtubes Algorithmus auch noch massiv gepusht." Daran sind Sie dann aber selbst Schuld. Wenn Sie natürlich dauernd rechte Inhalte ansehen, schlägt Ihnen der Algorithmus auch weiteres Material zu Ihren augenscheinlichen Vorlieben vor.

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