Festnahmen auch in Brandenburg - Fünf mutmaßliche Rechtsterroristen nach Razzia in Untersuchungshaft
Fünf junge Männer wurden festgenommen, weil sie zu einer rechtsextremen Terrorgruppe gehören sollen. Sie sollen Anschläge geplant und durchgeführt haben - auch in Brandenburg. Nun sind die 14 bis 18 Jahre alten Verdächtigen in Haft.
Einen Tag nach einer Razzia gegen eine mutmaßlich rechtsextreme Terrorgruppe sitzen alle fünf jungen Festgenommenen in Untersuchungshaft. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof eröffnete am Morgen den letzten zwei Beschuldigten die Haftbefehle und setzte sie in Vollzug, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.
Die Karlsruher Behörde hatte am Mittwoch die fünf Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren festnehmen lassen. Den Verdächtigen wird die Mitgliedschaft - und in einem Fall die Unterstützung - einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Drei von ihnen kamen schon am Mittwoch in Untersuchungshaft. Wegen ihres Alters mussten die Verdächtigen teils von ihren Eltern zur Haftvorführung begleitet werden.
Zwei Festnahmen und Durchsuchungen in Brandenburg
Die rechtsextreme Gruppe, zu der die Festgenommenen gehören sollen, nennt sich selbst laut Bundesanwaltschaft die "Letzte Verteidigungswelle". Mit Brandanschlägen auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen wollte die Gruppe demnach das demokratische System der Bundesrepublik zum Zusammenbruch bringen. Sie verstehe sich als letzte Instanz zur Verteidigung der "Deutschen Nation", so die oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde.
Die fünf Beschuldigten wurden am Mittwoch in Brandenburg (Oberspreewald-Lausitz), Mecklenburg-Vorpommern (Wismar und Rostock) sowie Hessen (Lahn-Dill-Kreis) gefasst. In Brandenburg wurden laut Bundesanwaltschaft zwei Verdächtige gefasst. Es wurden insgesamt 13 Objekte durchsucht, auch in Sachsen (Landkreis Leipzig) und Thüringen (Landkreis Altenburger Land und Ilm-Kreis).
Brandanschlag und Anschlagspläne in Brandenburg
Drei brutale Anschläge und Anschlagspläne rechnet die Bundesanwaltschaft der Gruppe zu. Teils sollen sie von den jüngst Festgenommenen geplant oder begangen worden sein, teils von drei weiteren Beschuldigten, die schon in Untersuchungshaft sitzen.
So soll die Gruppe den Angaben zufolge für den Brandanschlag auf das Kulturhaus in Altdöbern (Oberspreewald-Lausitz) im Oktober 2024 verantwortlich sein. Der Gebäudekomplex war seinerzeit von mehreren Personen bewohnt, die lediglich durch Zufall nicht verletzt wurden. Es sei ein Sachschaden in Höhe von rund 500.000 Euro entstanden, so die Bundesanwaltschaft. Zwei Festgenommene hätten die Tat in einem Video angekündigt, um weitere Mitglieder zu ähnlichen Aktivitäten zu ermuntern.
Anfang Januar 2025 hätten drei der Verdächtigen einen Brandanschlag auf eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz) geplant, so die Bundesanwaltschaft. Dazu habe einer der Männer in der Tschechischen Republik zwei Kugelbomben beschafft. Am 12. Februar waren im sächsischen Meißen eine Wohnung und eine weitere Immobilie durchsucht worden. Dabei wurde nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft Dresden Sprengstoff in Form von zwei Kugelbomben gefunden, außerdem Schlagringe, Einhandmesser, Munition, Schreckschuss- und Softairwaffen. Da zwei der Verdächtigen vorher festgenommen wurden, sei es nicht zur Tat gekommen.
Zudem sollen die Verdächtigen versucht haben, einen Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Thüringen zu begehen.
Experte sieht neue Form der Radikalisierung
Experten gehen davon aus, dass sich die Verdächtigen vor allem auf Social-Media-Plattformen radikalisiert haben könnten. "In solchen Gruppen werden Gewalttaten als mutige Taten abgefeiert und die individuelle Verantwortung wird durch rechtsextreme Narrative überlagert", sagte Lorenz Blumenthaler von der Amadeu Antonio Stiftung dem rbb am Mittwoch. Dieses Zusammenspiel aus schneller Radikalisierung, Identitätssuche und neuen sehr gewaltfördernden Gruppen führe dazu, dass diese Jugendlichen so schnell zu rechtsextremen Gewalttätern werden.
Die gesetzliche Strafmündigkeit liegt bei 14 Jahren. Doch auch danach sind Jugendliche nicht per se strafbar. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt zusätzlich eine "Verantwortungsreife". Die Täter müssen also reif genug sein, um das Unrecht ihrer Taten zu erkennen und danach handeln zu können. Davon geht die Bundesanwaltschaft im Falle der vier minderjährigen Festgenommenen aus. Der Fünfte gilt mit 18 Jahren strafrechtlich als Heranwachsender.
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 22.05.2025, 19:30 Uhr