Seit September - Bisher zwei Fälle beim Verfassungstreue-Check für Beamte

Mo 21.04.25 | 11:29 Uhr
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Archivbild: Das Landeswappen mit dem rotem Adler hängt neben dem Eingang zum Brandenburger Verfassungsgericht. (Quelle: dpa/Stache)
Audio: rbb24 Inforadio | 21.04.2025 | Jasmin Becker | Bild: dpa/Stache

Der Verfassungstreue-Check für angehende Beamte in Brandenburg zum Aufspüren möglicher Extremisten hat bereits zu konkreten Abfragen geführt.

"Bisher hat der Verfassungsschutz in zwei Fällen Informationen weitergegeben", teilte ein Sprecher des Innenministeriums mit. Der Verfassungsschutz habe aber keine Informationen, wie die jeweilige Behörde mit den Informationen umgegangen sei.

Vor rund einem Jahr beschloss der Landtag, dass es vor dem Amtseid für angehende Beamtinnen und Beamte nun eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gibt. Dabei wird geprüft, ob die Kandidaten mit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind. Der Check gilt seit September. Er war ein Streitpunkt der Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das ihn ablehnt.

Schärferes Disziplinarrecht ist umstritten

Umstritten ist im Rahmen des Checks das verschärfte Vorgehen im Disziplinarrecht gegen mögliche Verfassungsfeinde, die schon im Staatsdienst arbeiten. Bisher mussten Beamte in solchen Fällen aus dem Dienst geklagt werden. Nun kann der Staat dies anordnen.

Der noch amtierende BSW-Landesvorsitzende Robert Crumbach zeigt sich zuversichtlich, dass das Verfahren der Überprüfung zügig ablaufen kann. "Ich gehe davon aus, dass es noch in diesem Jahr geklärt werden kann", sagte Crumbach auf Anfrage.

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29 Kommentare

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  1. 29.

    Nein, natürlich bin ich auchgegen diese Verfassungsfeinde, in ganz Deutschland, aber im Besonderen in Brandenburg, aus Gründen. Hier ist die Dichte dieser Leute besonders hoch, siehe Afd und ihre Wähler, sowie die Reichsbürgerszene.

  2. 27.

    "Dies lädt zum Missbrauch ein, wenn ein Beamter unbequem wird, ohne sich strafrechtlich etwas zu Schulden hat kommen lassen."

    Da die Regeln transparent sind ist ein Mißbrauch ausgeschlossen, zumal der Klageweg davon unberührt ist. Ihnen geht es um etwas völlig anderes.

    "Der Verfassungstreue-Check für angehende Beamte in Brandenburg zum Aufspüren möglicher Extremisten hat bereits zu konkreten Abfragen geführt."

    Angehende!

  3. 26.

    Es ist schon schlimm genug, dass dieser Check überhaupt gemacht werden muss. Für den normalen Bürger, ist der Inhalt ein Selbstverständnis für einen Beamten. In einer Zeit, in der Reichsbürger und die AfD zumindestens schon den Diskurs in den Stadtparlamenten bestimmen, ist der Check dringend geboten. Geboten ist er ausdrücklich in den Finanzverwaltungen. Deren Mitarbeiter distanzieren sich teilweise ganz offen vom Grundgesetz und beerdigen es öffentlich. (siehe FA Kyritz).

  4. 25.

    "Verfassungsfeinde gibt es nicht nur rechts, sondern auch links."

    Wieviele linksextreme Beamte sind denn in der Vergangenheit, z.B. bei der Polizei, aufgefallen? Rechtsextreme kann ich ihnen gleich im Dutzend aufzählen.

  5. 24.

    "Verfassungsfeinde ausfindig zu ,achen, zu beobachten bzw. bei Vergehen, aus dem Verkehr zu ziehen." Genau das ist doch die Krux. Es geht nicht mehr darum, ob sich jemand tatsächlich im Amt verfassungsfeindlich verhält, um ihn dann juristisch abgesichert aus dem Beamtenverhältnis zu werfen. Es geht darum, dass ein Beamtenverhältnis auf Basis bloßer Auslegung von vornherein ausgeschlossen oder während des Beamtenverhältnisses per einfachem Verwaltungsakt beendet werden kann. Dies lädt zum Missbrauch ein, wenn ein Beamter unbequem wird, ohne sich strafrechtlich etwas zu Schulden hat kommen lassen. Was sind die Linken seinerzeit zurecht gegen die Radikalenerlasse auf die Barrikaden gegangen, nur um heute faktisch die gleichen Instrumente anzusetzen. Es geht nicht darum, Radikale aus dem Dienst zu werfen, es geht darum, wie dies passiert und da ist die aktuelle Entwicklung besorgniserregend. Jede Möglichkeit kann später auch andersherum missbraucht werden.

  6. 23.

    Das hörte sich aber unter @Brandenburger #8 noch ganz anders an.

    Übrigens ist es das GG. Die Landessatzungen (Landesverfassungen) sind nur landesspezifische verwaltungstechnische Regelungen die natürlich selbst erstens im Einklang mit dem GG sein müssen und zweitens mit den darin enthaltenen Werten und um die gehts ja gerade, überhaupt nichts zu tun haben.

  7. 22.

    Nur zwei Fälle ? Wenn man den Aussagen von Linken, Grünen, Antifa usw. glaubt, müssten es zigtausende sein.

  8. 21.

    Natürlich.
    Beamte:innen müssen sich doch schon immer an die geltenden Gesetze der freiheitlich demokratischen Grundordnung und daran nachrangig an die Vorgaben ihrer Vorgesetzten:innen halten.

  9. 20.

    Die Regelung des Land Brandenburg sollte überall gelten. Der Beamte hat einen Eid auf die Verfassung geschworen. Die Verfassungstreue gilt lebenslang und auch außerhalb des aktiven Dienstes. Verbeamtung und Unterstützung von extremen Gruppen, die die Verfassung in Frage stellen, schließen sich aus. Überprüfung sollte bei allen verbeamteten AfD- Mitgliedern erfolgen.

  10. 19.

    Nein, natürlich bin ich auch gegen diese Verfassungsfeinde, in ganz Deutschland, aber im Besonderen in Brandenburg, aus Gründen. Hier ist die Dichte dieser Leute besonders hoch, siehe Afd und ihre Wähler, sowie die Reichsbürgerszene.

  11. 18.

    Hier geht es nicht um "im Amt bleiben", sondern um "ins Amt kommen". Ein kleiner aber feiner Unterschied und durchaus vergleichbar mit der "damaligen" Leumundsprüfung im alten Berlin(West). Der Boden dieses Berufes ist die Verfassung, das Grundgesetz. Aus diesem Grunde ist dies auch mit Bestandteil der Eidesformel. Wer das nicht verstehen kann, will oder meint es sei nur ein Spruch hat in diesem Beruf nichts, aber auch gar nichts zu suchen. Auch hat ein bestehendes Beamtenverhältnis nichts mit "Staatshörigkeit" zu tun. Der Beamte hat z.B. eine weitreichende RemonstrationsPFLICHT aus dem Beamtenstatusgesetz § 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit. Das in der Beurteilung dann steht "offen und ehrlich gegenüber Vorgesetzten" ist was anderes. Für die einen niederschmetternd, für mich ein Ritterschlag und keinesfalls ein "Karriereknick".

  12. 17.

    Bei den Rechten kennen sich die Beamten recht gut aus. Wenn es aber um die Pflichten geht, wider Käse schon recht löchrig. So muss der Beamte dorthin gehen wo der Staat ihn braucht. Um das zu umgehen werden viele Ausreden gefunden.

  13. 16.

    Aber unverhältnismäßig - in deutlicher Mehrzahl, kommen diese Verfassungsfeinde nachgewiesener Maßen, von rechts/extrem. Zum Beispiel die vielen Reichsbürger oder auch die AfD-Elite. Also die Gefahr ist dort größer.

  14. 13.

    Der Staat sind wir alle! Sonderrechte sind eine Frechheit sonst nichts. Die meisten Beamten kosten uns wesentlich mehr als sie leisten

  15. 11.

    Das ändert nichts, an dem Gebot der Verfassungstreue und der Notweinigkeit, Verfassungsfeinde ausfindig zu ,achen, zu beobachten bzw. bei Vergehen, aus dem Verkehr zu ziehen.

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