Seit September -

Der Verfassungstreue-Check für angehende Beamte in Brandenburg zum Aufspüren möglicher Extremisten hat bereits zu konkreten Abfragen geführt.
"Bisher hat der Verfassungsschutz in zwei Fällen Informationen weitergegeben", teilte ein Sprecher des Innenministeriums mit. Der Verfassungsschutz habe aber keine Informationen, wie die jeweilige Behörde mit den Informationen umgegangen sei.
Vor rund einem Jahr beschloss der Landtag, dass es vor dem Amtseid für angehende Beamtinnen und Beamte nun eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gibt. Dabei wird geprüft, ob die Kandidaten mit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind. Der Check gilt seit September. Er war ein Streitpunkt der Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das ihn ablehnt.
Schärferes Disziplinarrecht ist umstritten
Umstritten ist im Rahmen des Checks das verschärfte Vorgehen im Disziplinarrecht gegen mögliche Verfassungsfeinde, die schon im Staatsdienst arbeiten. Bisher mussten Beamte in solchen Fällen aus dem Dienst geklagt werden. Nun kann der Staat dies anordnen.
Der noch amtierende BSW-Landesvorsitzende Robert Crumbach zeigt sich zuversichtlich, dass das Verfahren der Überprüfung zügig ablaufen kann. "Ich gehe davon aus, dass es noch in diesem Jahr geklärt werden kann", sagte Crumbach auf Anfrage.
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