Urteil des Oberverwaltungsgerichts - Fahrgäste haben keinen Anspruch auf S-Bahn-Videoaufnahmen

Di. 13.05.25 | 18:30 Uhr
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Fassade des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (Quelle: dpa/Paul Zinken)
Bild: dpa/Paul Zinken

Fahrgäste der Berliner S-Bahn haben keinen Anspruch auf Herausgabe von Videoaufnahmen ihrer Fahrt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.

Ein Mann hatte von der S-Bahn Berlin eine Kopie von Überwachungsvideos seiner Fahrt verlangt. Dabei stützte er sich auf das Auskunftsrecht in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Das Unternehmen lehnte das ab und verwies auf sein eigenes Datenschutzkonzept, das es mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt hatte. Es sieht vor, dass Videos nur auf Anfrage von Strafverfolgungsbehörden herausgegeben und ansonsten automatisch nach 48 Stunden gelöscht werden.

Das Gericht erkannte zwar an, dass es sich bei den Aufnahmen um personenbezogene Daten handelt. Trotzdem habe die S-Bahn Berlin GmbH die Herausgabe verweigern dürfen, da ihr Datenschutzkonzept die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste im Sinne der DSGVO bestmöglich schütze, so das OVG. Das Interesse des Mannes an den Videos habe demgegenüber zurücktreten müssen.

Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen.

21 Kommentare

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  1. 21.

    “ Jede Prävention taucht in der folgenden Statistik nicht auf.“ Ich glaube das ist falsch. Prävention sollte sich immer auswirken sonst ist sie sinnlos.
    Banales Beispiel weshalb man z.B. Tempo 30 macht oder Poller aufstellt.
    Man will die Zahl der Unfälle, zumindest der schweren, senken. Würden z.B. in einer neu eingerichteten Tempo 30 Zone die Zahl der schweren Unfälle steigen… was meinen sie war die Maßnahme wirksam oder nicht ?
    Wie kommt es, das der Senat zur Zahl der ermittelten Täter bzw. verurteilten Täter keine Angaben machen kann.
    Wo haben sie denn die Zahl her ?
    Bei der BVG werden „nur“ knapp 200 Tatverdächtige ermittelt auch dort gibt es keine Aussagen über verurteilte Täter.

  2. 20.

    Ihre Frage kann ich beantworten. Jede Prävention taucht in der folgenden Statistik nicht auf. Jede Kamera die eine Straftat verhindert ist eine zuwenig. Diese Zahlen könnten Sie eines besseren Belehren. Aber dennoch: etwa 250 jährlich ermittelte Straftäter (Taschendiebe, Körperverletzung,Raub), ohne die Zahlen der Prävention. Anm.: Mehrtäterschaft natürlich ausgeschlossen.

  3. 19.

    Und wenn man sich an diese wendet, kommen Sie aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht ran und es hätte bewiesen werden können, dass diese Leute dort nix verloren hatten und an den Personen, die lächerlich gemacht wurden auch nicht. So viel dazu und was man alles weiss . Oh man und freundlich Grüssen .... Luft kann nicht antworten.

  4. 18.

    Schon was von Vorbeugung bzw. Prävention gehört? Gerade durch die Kameras werden auch viele Straftaten verhindert. Wie wollen Sie diese zählen?
    Und ja, es sind auch schon einige Straftaten verfolgt worden, obwohl oft viele Fahrgäste lieber wegschauen und sich nicht an die Strafverfolgungsbehörden wenden!

  5. 17.

    Das sind Ihre alternative Fakten, dennoch FALSCH! DSGVO in dem geschilderten Sinne gilt hier nicht, weil der Zweck der Videoaufzeichnung in Abstimmung mit dem DS-Beauftragten AUSSCHLIESSLICH der Strafverfolgung dient. Diese Daten werden NICHT durch MA der S-Bahn ausgewertet, sondern die Aufzeichnungen werden NUR im Verdachtsfall und auf Anweisung der Staatsanwaltschaft zur Auswertung durch die BPOL und POL ausgewertet. Wieder was gelernt...

  6. 16.

    Das, zugegebenermaßen (auch in seinem Nutzen) umstrittenen, Projekt lief ein Zeitjahr von 2017-2018 und die Datensammlung wurde im zweiten Jahr vollständig abgeschlossen. Die gesammelten Daten sind längst gelöscht (da für die begehrte Analyse nicht notwendig) und enthielten ohnehin nur die Verkehrsdaten von registrierten Probanten.

  7. 15.

    Das, zugegebenermaßen (auch in seinem Nutzen) umstrittenen, Projekt lief ein Zeitjahr von 2017-2018 und die Datensammlung wurde im zweiten Jahr vollständig abgeschlossen. Die gesammelten Daten sind längst gelöscht (da für die begehrte Analyse nicht notwendig) und enthielten ohnehin nur die Verkehrsdaten von registrierten Probanten.

  8. 14.

    Als Verordnung ist DSGVO unmittelbar geltendes Recht, dass natürlich auch von den nationalen Gerichten anzuwenden und auszulegen ist. Beschäftigen Sie sich besser mal ein bisschen mit Prozessrecht, bevor Sie irgend welchen Unsinn schreiben.

  9. 13.

    Ich habe kein Problem damit, es bringt mehr Sicherheit in den Zügen. Wer damit ein Problem hat sollte weiter Auto fahren. Die ganze Stadtautobahnen ist voll mit Kameras. Leider geht es es in dieser Gesellschaft nicht mehr ohne.

  10. 12.

    So muss überwachung im öffentlichen Raum laufen 48. Zack gelöscht. Ohne Auswertung ohne Analyse.

    Und nicht wie am südkreuz mit gesichtserkennung und Daten über Jahre speichern und auswerten.

  11. 10.

    Und welches Interesse hatte der Mann? Wurde er ein Opfer oder warum wollte er es sehen?

  12. 9.

    „ Ja, das wird viel gefilmt und das ist gut, da wir zu viele Leute haben, die für andere eine Bedrohung sind durch Drogen oder Alkohol oder Egoismus“
    Wie viele Straftaten wurden bisher durch die Filmerei verhindert ? Sind viele oder eher ganz doll viele.
    Aber es gibt zumindest Daten über die „Erfolge“ der Strafverfolgungsbehörden… bei dem angeforderten Videomaterial führten ganze 2% zur Ermittlung von Tatverdächtigen…. Anfrage der Grünen im Abgeordnetenhaus…. Zahlen über dann tatsächliche Verurteilungen gibt es nicht.

  13. 8.

    Gesetze über Gesetze, irgendwann läuft hier nichts mehr, weil es zum Stillstand führt bzw. Kollaps….übrigens wie im alten Rom.

  14. 7.

    Dann müsste die S-Bahn etliche Mitarbeiter einstellen um die Videoaufnahmen zu sichten, zu schneiden und die anderen Fahrgäste unkenntlich zumachen. Welch ein enormer Arbeitsaufwand. Und wenn man bedenkt, dass dann hunderte Fahrgäste auf diesen Zug aufspringen und einige von denen ihre täglichen Pendlerfahrten als Kopie haben möchten, bringt das zwar notgedrungen eine Menge neuer Jobs, die aber auch finanziert werden wollen. Dieses würde dann zu Lasten der Leistungen und und oder den Fahrpreisen gehen. Und als nächstes folgt die BVG etc. Wie kommt man nur darauf, so eine Idee tatsächlich einzufordern, ohne an die Konsequenzen zu denken?!

  15. 6.

    Erstens gehört die S-Bahn nicht zur BVG und zweitens sollten Sie den Richtern und Vorsitzenden Richtern am OVG Berlin- Brandenburg schon zutrauen, dass sie sich in der DSGVO sehr gut auskennen, besser als Sie jedenfalls.

  16. 5.

    Lesen bildet. Steht alles im Artikel, was höher gewertet wird. Und ich hoffe, falls sie eine Kopie bekommen, dass alle anderen Personen in dem Wagon/Zug unkenntlich gemacht werden. Sie wissen schon wegen Datenschutz.

  17. 4.

    Dann schauen sie beim nächsten Fahren genau an die Decke und genau auf alle Schilder, die keine Werbung sind.
    Ja, das wird viel gefilmt und das ist gut, da wir zu viele Leute haben, die für andere eine Bedrohung sind durch Drogen oder Alkohol oder Egoismus

  18. 3.

    Diese Entscheidung zeigt, dass unsere Justiz die neuen Entwicklungen komplett verschlafen hat. Man hat das Recht auf eine Kopie der gespeicherten personenbezogenen Daten (DSGVO). Ein Datenschutzkonzept ist keine Rechtsgrundlage und muss DSGVO-konform sein. BVG steht generell nicht gut da, was Datenschutz anbetrifft.

  19. 2.

    Seltsam, ich dachte bislang, in den Berliner S-Bahnen seien - anders als bei der BVG - keine Kameras in Betrieb? Es fehlen ja auch die entsprechenden vorgeschriebenen Hinweise an den Zugtüren. Weiß da jemand anderes?

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